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International Health & Social Management

  • Abschluss Master of Arts
  • Dauer 4 Semester
  • Art Vollzeit

Der interdisziplinär ausgelegte Masterstudiengang „International Health & Social Management“ (M.A.) ist eine ideale Vorbereitung auf eine Führungsposition im Sozial- und Gesundheitswesen. Dabei werden wichtige Aspekte des Gesundheits- und Sozialwesens verknüpft mit den Grundlagen verschiedener Fachbereiche wie beispielsweise der Ökonomie oder dem internationalen Management. Die Studierenden werden so auf anspruchsvolle Tätigkeiten vorbereitet, die weit über die Anforderungen der einschlägigen Sozial- und Gesundheitsbranche hinaus gehen.

Im zweiten Semester haben die Studierenden die Möglichkeit, aus einer Auswahl von verschiedenen Wahlpflichtfächern mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten zu wählen. So kann sich jeder ganz nach den eigenen Vorlieben auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisieren und sich somit von anderen Bewerbern abheben. Die Präsenzveranstaltungen der Hochschule werden durch Online-Lernangebote ergänzt und ermöglichen den Studierenden so mehr Flexibilität.

Absolventen des International Health & Social Managements können aus einer Bandbreite an Karrieremöglichkeiten wählen. Neben typischen Einsatzbereichen wie die Leitung von öffentlichen und privaten Krankenanstalten oder Pflegeheimen zählen Führungspositionen in internationalen oder Non-Profit-Organisationen zu beliebten Arbeitsfeldern.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester und dauert vier Semester. Aufgrund der internationalen Ausrichtung ist der gesamte Studiengang in englischer Sprache gehalten.

Der Aufbau ist dabei wie folgt:

  • 1. Semester: Pflichtfächer
  • 2. Semester: Pflichtfächer, Wahlfächer
  • 3. Semester: Pflichtfächer, Internationales Semester (an Partnerhochschule oder MCI)
  • 4. Semester: Master Thesis und Abschlussprüfung

Der Studienplan setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Management: z.B. Sozialmanagement, Gesundheitsförderung und Präventivmedizin etc.
  • Ökonomie: z.B. Gesundheitsökonomie, Regulierung und Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung etc.
  • Politikwissenschaft: z.B. Grundlagen der Gesundheitssysteme, Ethische Entscheidungsfindung, Internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik etc.
  • Recht: z.B. Europäisches und Internationales Gericht, Recht und Public Health, Europäisches Sozial- und Arbeitsrecht etc.
  • Multidisziplinäre Kurse: z.B. Aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik, Interkulturelle und transkulturelle Kommunikation etc.

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

► Zugangsvoraussetzungen

Das Programm akzeptiert:

  • 1. Absolventen relevanter Bachelor-Studiengänge Zum Beispiel: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Medizin, öffentliche Gesundheit, Krankenpflege oder Sozial-, Politik- oder Naturwissenschaften;
  • 2. Absolventinnen und Absolventen anderer Bachelor- oder postsekundärer Studiengänge in den Fächern Wirtschaft, Strategisches Management / Marketing, Rechnungswesen, Controlling und Personalmanagement / Geschäftsprozessmanagement (insgesamt mindestens 80 ECTS).

Der Studiengang erfordert sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache. Daher erfolgt der Nachweis der Sprachkenntnisse:

  • auf Basis einer persönlichen Beurteilung der KandidatInnen am MCI zu Semesterbeginn*
  • oder durch das Vorweisen eines standardisierten Tests (z.B. TOEFL; Mindestpunktzahl 90, internetbasiert, 580, papierbasiert), (IELTS; Mindestpunktzahl 6,5), (BEC höher oder Certificate of Advanced English (CAE))
  • oder durch Absolvierung eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs.

*Zu beachten ist, dass die Option einer persönlichen Sprachüberprüfung am MCI zu Semesterbeginn die letzte Gelegenheit wäre, den Nachweis über die erforderlichen Englischkenntnisse zu erbringen und dass daher eine frühere Einreichung eines Englischtests empfohlen wird.

► Studiengebühren

Von Staatsangehörigen aus folgenden Ländern wird ein Studienbeitrag in der Höhe von EUR 363,36 pro Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag eingehoben:

  • EU-Bürger/-innen
  • EWR-Bürger/innen inkl. schweizer Bürger/-innen
  • Personen aus Drittstaaten, die lt. § 2 FHStG unter die Personengruppe gemäß § 1 Personengruppenverordnung (BGBL II Nr. 340/2013 idgF.) fallen.

Von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die nicht den oben genannten angehören, finden Sie sämtliche Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Studiengebühren hier.

 

►Bewerbungsfristen:

  • 1. Termin: 14.11.2021
  • 2. Termin: 30.01.2022
  • 3. Termin: 03.04.2022
  • 4. Termin: 29.05.2022

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